> 2009

> 2. Fachkongress "Investitionen im Krankenhaus - mit Partnern / Aktuelle Entwicklungen bei PPP für Krankenhäuser"

12. November 2009, Bonn

Der Kongress

Worum geht es?

Die Finanzierung des Krankenhauswesens in Deutschland erfolgt in einem dualen System: Für die Finanzierung der Investitionen sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, für die Finanzierung der Betriebskosten grundsätzlich die Krankenkassen. Wegen der Finanznot der öffentlichen Hand, die auch für kommunale Träger gilt, die mit eigenen Mitteln Krankenhausinvestitionen finanzieren könnten, ergibt sich ein Investitionsstau, der von Fachleuten auf 40 bis 50 Milliarden Euro geschätzt wird, auch wenn das Konjunkturpaket 2009 einige Investitionen ermöglicht hat.

Dieser Stau kann deshalb nicht abgebaut werden, weil von den Ländern Mittel für die Einzelförderung nach dem KHG abgesenkt oder langfristig für laufende Projekte gebunden wurden und weil auch die Pauschalförderung gekürzt worden ist bzw. eingeschränkt wird. Eine monistische Finanzierung der Krankenhäuser (Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten aus einer Hand, etwa durch die Krankenkassen, über den Gesundheitsfonds oder die DRGs) ist nicht in Sicht.

Die Krankenhäuser geraten zusätzlich in finanziellen Druck, weil die DRGs die bisherige Finanzierung über ausgehandelte Budgets grundlegend verändert haben und mit der Beendigung der Konvergenzphase eine Anpassung an die Base Rate des jeweiligen Landes erfolgen soll. Auch die Ablösung von Kollektivverträgen durch einzelvertragliche Regelungen erhöht den finanziellen Druck. In diesem Zusammenhang löst der Zwang, sich Fallpauschalen anzupassen und Betriebsabläufe zu optimieren, zusätzlichen Investitionsbedarf aus. Das „Krankenhaus der Zukunft“, das an einigen Orten schon realisiert ist, unterscheidet sich wesentlich von den traditionellen Häusern. Prozessoptimierung ist die Herausforderung.

Während private Träger in der Regel keine Schwierigkeiten haben, Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen, geraten Krankenhäuser in kommunaler oder freigemeinnütziger Trägerschaft und Universitätskliniken zunehmend in Finanzierungsprobleme. Der Einsatz von PPP als Beschaffungsvariante stellt eine Alternative zur Vollprivatisierung dar und kann Beiträge leisten, den Investitionsstau unter Einbeziehung von privatem Know-how und Kapital abzubauen.


Warum PPP (Public Private Partnerships)?

Zwar sind PPP-Modelle bei Verwaltungsgebäuden, Schulen, Justizvollzugsanstalten, Sport- und Bädereinrichtungen in großem Umfang realisiert, aber bei Krankenhäusern gibt es keine Ansätze, das Problem flächendeckend aufzuarbeiten.

In einigen Bundesländern sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für PPP in Krankenhäusern inzwischen wesentlich verbessert worden:

- Hessen: Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 vom 17. Dezember 2007 (Förderung alternativer Beschaffungs- und Errichtungsformen),

- Nordrhein-Westfalen: Krankenhausgestaltungsgesetz vom 11. Dezember 2007 (Einführung einer Baupauschale),

- Schleswig-Holstein: Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften vom 19. Juni 2007.

Für Uniklinika bringt die Abschaffung des Hochschulbauförderungsgesetzes im Rahmen der Föderalismusreform Unsicherheit mit sich.

Trotz Investitionsstaus gibt es nur ansatzweise einen Dialog zwischen den Protagonisten für PPP und den Krankenhaus-Verantwortlichen. Dem soll unser Kongress abhelfen. Wir wollen den Dialog, den wir mit dem Fachkongress 2008 begonnen haben, fortzuführen.

Der Fachkongress soll Möglichkeiten für den Einsatz von PPP im Krankenhausbereich aufzeigen, indem er eine Diskussion der Krankenhausverantwortlichen mit Fachleuten aus den verschiedenen Sektoren von PPP ermöglicht, wobei auch ausländische Erfahrungen einbezogen werden, weil dort PPP im Krankenhausbereich weiter entwickelt ist als in Deutschland. Insbesondere müssen die Probleme diskutiert werden, die sich aus der dualen Finanzierung des Krankenhauswesens (Fördermittelproblematik) ergeben.

Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, privates Know-how und Kapital in die Arbeit der Krankenhäuser außerhalb der Kernleistungen, also des Primärbereichs der Krankenversorgung (ärztliche Tätigkeit und Pflege der Patienten), einzubeziehen.

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